Rechtsprechung
BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung von Einnahmen einer KG als gewerbliche Einnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 31.01.1984 - II 240/80
- BFH, 07.04.1989 - VIII R 92/84
- BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber der Entscheidung eines Fachgerichts kommt daher nur in Betracht, wenn sie darauf beruht, daß bei der Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung Grundrechte verletzt wurden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; st. Rspr.). - BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Der Fall der Beschwerdeführerin gibt zu einer anderen Betrachtung (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]) keinen Anlaß. - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Der Fall der Beschwerdeführerin gibt zu einer anderen Betrachtung (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]) keinen Anlaß.
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Das in Art. 1 Nr. 7 BFH-EntlG festgelegte vereinfachte Verfahren bei Revisionsentscheidungen unterliegt dem Grundsatz nach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn letztinstanzliche Entscheidungen müssen nicht in jedem Fall begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; vgl. auch BVerfGE 74, 1 [4 ff.]). - BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85
Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Das in Art. 1 Nr. 7 BFH-EntlG festgelegte vereinfachte Verfahren bei Revisionsentscheidungen unterliegt dem Grundsatz nach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denn letztinstanzliche Entscheidungen müssen nicht in jedem Fall begründet werden (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; vgl. auch BVerfGE 74, 1 [4 ff.]). - BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82
Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit
Auszug aus BVerfG, 03.05.1993 - 1 BvR 610/89
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber der Entscheidung eines Fachgerichts kommt daher nur in Betracht, wenn sie darauf beruht, daß bei der Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung Grundrechte verletzt wurden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 70, 93 [97]; st. Rspr.).